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O U R   P R O D U C T S

​- S A T Z U N G / C O N S T I T U T I O N S -​

Satzung (neu)

 

Präambel

 

Die Meister-Eckhart-Gesellschaft versteht sich als interdisziplinäre wissenschaftliche Gesellschaft, die gegenüber allen Forschungsrichtungen und für alle Mitglieder offen ist, die ihren Zielen (nach § 2) entsprechen.

 

§ 1 – Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

  1. Der Verein führt den Namen »Meister Eckhart-Gesellschaft e.V.«.

  2. Er hat seinen Sitz in Augsburg und ist in das Vereinsregister am Amtsgericht Augsburg eingetragen.

  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 – Ziele und Aufgaben

 

  1. Ziel und Aufgabe der Meister-Eckhart-Gesellschaft ist es,

  1. Eckharts Leben und Wirken in seiner Zeit,

  2. Eckharts Schriften und Lehre,

  3. Eckharts geschichtliche Herkunft und Wirkung sowie die Aktualität seines Denkens zu erforschen und darzustellen.

  4. Zudem unterstützt sie Forschungsunternehmungen, die den in 2.1.1–2.1.3 genannten Zielen dienen.

  1. Die Meister-Eckhart-Gesellschaft erreicht ihre Ziele durch:

  1. die Herausgabe eines Jahrbuches und anderer wissenschaftlicher Publikationen,

  2. die Veranstaltung von Tagungen, Vorträgen und Seminaren,

  3. die Unterhaltung einer Internet-Homepage,

  4. die Unterstützung bestehender und künftiger Forschungsvorhaben.

 

§ 3 – Steuerbegünstigung

 

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 – Mitgliedschaft

 

  1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.

  2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung und Aufnahme durch den Vorstand.

  3. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres möglich.

  4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des erweiterten Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuhören.

 

§ 5 – Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

  1. Es ist ein jährlicher Beitrag zu entrichten. Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe und die Zahlungsweise regelt.

  2. Die Beitragszahlung berechtigt jedes Mitglied zum vergünstigten Bezug des Jahrbuchs.

 

§ 6 – Organe des Vereins

 

  1. Mitgliederversammlung

  1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden geleitet.

  2. Die Mitgliederversammlung berät die vom Vorstand vorgelegten Richtlinien für die Arbeit des Vereins und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:

  1. Wahl und Abwahl des Vorstands

  2. Wahl der Kassenprüfer

  3. Wahl von zwei Mitgliedern des erweiterten Vorstands

  4. Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplans

  5. Beschlussfassung über den Jahresabschluss

  6. Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstands

  7. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

  8. Erlass der Beitragsordnung

  9. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins.

  1. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens einen Monat vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt spätestens alle zwei Jahre.

  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen.

  3. Die Mitgliederversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einladung ohne Anwesenheitsquorum beschlussfähig.

  4. Über die Beschlüsse und auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

  1. Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden(= Präsident der Gesellschaft), dem stellvertretenden Vorsitzenden (= Vizepräsident der Gesellschaft), dem Schatzmeister und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.

  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Vorstands­mitglieder gemeinsam, darunter der erste oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.

  3. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstands im Amt.

  4. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, wählt der erweiterte Vorstand für die restliche Amtszeit einen Vertreter.

  5. Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von dem Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen.

  1. Erweiterter Vorstand

  1. Der erweiterte Vorstand bestimmt inhaltlich die Verwirklichung der Ziele und Aufgaben des Vereins. Er soll in seiner Zusammensetzung die interdisziplinäre Ausrichtung der Meister-Eckhart-Gesellschaft widerspiegeln. Er beschließt die Einrichtung von Kommissionen und/oder Projekten und bestimmt deren Leiter.

  2. Der erweiterte Vorstand umfasst insgesamt zehn Personen und setzt sich zusammen aus den fünf Mitgliedern des Vorstands, ferner zwei vom Vorstand berufenen und weiteren zwei von der Mitgliederversammlung gewählten Personen. Der Vorstand beruft als zehnte Person des erweiterten Vorstands die Herausgeberin/den Herausgeber der Reihe des MEJb und der Beihefte, die/der im Auftrag des Vorstands die Reihe herausgibt.

  3. Die Amtsperiode des erweiterten Vorstands stimmt mit derjenigen des Vereinsvorstands überein.

  4. Der erweiterte Vorstand tritt wenigstens einmal im Jahr zusammen. Er berichtet über seine Tätigkeit regelmäßig in der Mitgliederversammlung.

  1. Beirat

  1. Der Beirat besteht aus bis zu 15 Personen des wissenschaftlichen und öffentlichen Lebens.

  2. Die Mitglieder des Beirats beraten auf Antrag und aus eigener Initiative den Vorstand und den erweiterten Vorstand, insbesondere beraten sie die Meister-Eckhart-Gesellschaft hinsichtlich ihrer Veröffentlichungen und ihrer Repräsentanz in der Öffentlichkeit.

  3. Die Mitglieder des Beirats werden durch den Vorstand aufgrund von Vorschlägen der Organe des Vereins berufen.

 

§ 7 – Satzungsänderungen und Auflösung

 

  1. Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung (lt. § 6.1.3. einen Monat vor der Sitzung) zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

  2. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.

  3. Bei Auflösung, bei Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das gesamte Vermögen an die Deutsche Forschungsgemeinschaft.

 

§ 8 – Meister-Eckhart-Forschungspreis

 

In Übereinstimmung mit ihren Zielen (vgl. insbesondere § 2) verleiht die die Meister Eckhart Gesellschaft den »Meister Eckhart Forschungspreis«.

Die Höhe des jährlichen Preises beträgt 3.000,00 Euro. Er ist an jeweils eine Person zu vergeben.

Der Preis würdigt Forschungsleistungen zu Meister Eckhart und verwandten Themen (geistliche Literatur des Mittelalters, Handschriftenkunde). Dabei können sowohl herausragende und langjährig verdiente Forscherinnen und Forscher als auch Nachwuchskräfte (Postdoktoranden) bedacht werden.

Der Preis wird jährlich anlässlich der Jahrestagung der Meister-Eckhart-Gesellschaft verliehen.

Den jeweiligen Preisträger bestimmt das fünfköpfige Kuratorium zur Vergabe des Preises. Jedes Kuratoriumsmitglied hat das Recht, einen Preisträger vorzuschlagen. Zur Bestimmung des Preisträgers ist eine Mehrheit von 4:1 Stimmen der Kuratoriumsmitglieder erforderlich.

Das Kuratorium besteht aus fünf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die als Eckhartforscherinnen und -forscher bekannt sind. Dem Gründungskuratorium gehören auf Wunsch des Preisstifters an: Freimut Löser, Dietmar Mieth, Hans Jochen Schiewer, Regina Schiewer und Rudolf Weigand.

Bei Ausscheiden eines Kuratoriumsmitglieds (beispielsweise auf eigenen Wunsch, durch Krankheit oder Tod) wählen die verbleibenden Kuratoriumsmitglieder mit einem Stimmenverhältnis von mindestens 3:1 ein neues Kuratoriumsmitglied aus den Reihen der Meister-Eckhart-Gesellschaft. Das Vorschlagsrecht dazu liegt bei den verbleibenden Kuratoriumsmitgliedern.

Das Kuratorium trifft sich einmal jährlich zweitägig, um den künftigen Preisträger zu benennen und um eigene Forschungen zu Meister Eckhart zu koordinieren.

Die Kosten des Preises und der Kuratoriumstreffen trägt der Preisstifter, mit dem die Meister-Eckhart-Gesellschaft eine entsprechende Vereinbarung geschlossen hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Membership


The society is open to all individuals and institutions who are committed to the society's goals. The annual subscription is Euro 36.00 for individuals, Euro 72.00 for institutions, and Euro 18.00 for students and the unsalaried. The subsription also entitles every member to receive the yearbook at a lower price.

Applications for membership should be sent by email to webmaster[at]meister-eckhart-gesellschaft.de or by post to

 

The Treasurer
Meister-Eckhart-Gesellschaft e.V.
Thomas Benzinger
c/o Univ.-Prof. Dr. Freimut Löser

Universität Augsburg

Werner-von-Siemens-Straße 6 (Sigma Technopark)

86159 Augsburg
Germany

 

and should be accompanied by payment of the first year’s subscription by cheque, or by credit transfer to the account of the Meister-Eckhart-Gesellschaft, HypoVereinsbank Würzburg, account number:

IBAN: DE 79 7902 0076 0347 3931 85

SWIFT (BIC): HYVEDEMM455.

Please also supply the following information: full name and title, full address and postcode, email address, and date of birth.

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